1. Netzneutralität stärken und gesetzlich verankern
  2. Urheberrecht
    1. Einleitung
    2. Allgemeines
    3. Stärkung von Nutzern
    4. Stärkung von Urhebern
    5. Freie Bildung und Forschung
    6. Forschung und Wissenschaft
    7. Förderung alternativer Vertriebsmodelle
    8. Gemeinfreiheit aller amtlichen Werke
  3. Infrastruktur
    1. Freie, rechtskräftige digitale Signaturen und E-Mail-Verschlüsselung für alle
    2. Gesetzliche Garantie für den anonymen, sowie autonymen und pseudonymen Zugang zu Netzdiensten
    3. Abschaffung des „Hackerparagraphen“ § 202c StGB
  4. Schutz der Freiheit und Privatsphäre im Internet
  5. Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten

Netzneutralität stärken und gesetzlich verankern

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität), um Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit zu sichern und die Innovationsfähigkeit des Netzes zu erhalten.

Die Piratenpartei lehnt es ab, die diskriminierungsfreie Übertragung von Daten durch die Einführung von Güteklassen, Angebotseinschränkungen oder Zugangserschwernissen zu beschneiden. Es muss den an die Kommunikationsinfrastruktur angeschlossenen Personen überlassen bleiben, aus dem Angebot an Diensten das Gewünschte auszuwählen.

Damit das Internet ein Ort der Innovation und Gleichberechtigung bleibt, muss der Gesetzgeber ein klares Bekenntnis für die Konzentrierung der anwendungsspezifischen Funktionen bei den mit dem Netz verbundenen Endgeräten abgeben (End-to-End-Prinzip) und Eingriffe in die Vermittlungsschicht oder das Betrachten der Transportschicht der durchgeleiteten Daten konsequent untersagen.

Urheberrecht

Einleitung

Das Urheberrecht stellt ein Interessenausgleichsrecht zwischen Urhebern, Nutzern, der Allgemeinheit und Rechteinhabern dar. Dieser Ausgleich findet derzeit jedoch vor allem zugunsten der Rechteinhaber statt.

Unsere Reform wird diese Schieflage beheben und vor allem Sorge tragen, dass sich das Urheberrecht dem digitalen Wandel nicht mehr verschließt, Missverständnisse und Missstände ausräumt und das Gleichgewicht zwischen Urhebern, Rechteverwertern und der Allgemeinheit zugunsten der Kulturschaffenden und Verbraucher wiederherstellt.

Allgemeines

Für die von uns angestrebte Reform müssen die im Urheberrecht verankerten Rechte der Allgemeinheit, die sogenannten Urheberrechtsschranken, deutlich ausgeweitet werden. Ferner muss die Geltungsdauer des Urheberrechts abgesenkt werden. Die derzeitige Dauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers führt den Sinn des Urheberrechts, nämlich den Urheber an sich zu schützen, ad absurdum, weil kein Urheber persönlich etwas davon hat, wenn sein Werk bis weit nach seinem Tod geschützt ist.

Nach der Vorstellung der Piraten wird die Dauer des Urheberrechts höchstens bis 10 Jahre nach dem Tod des Urhebers gelten. Für bestimmte Werkarten fordern wir aus Praktikabilitätsgründen Fristen ab der Veröffentlichung. So wird für Filme das Urheberrecht maximal 50 Jahre nach Veröffentlichung gelten – für Software maximal 20 Jahre nach Veröffentlichung.

Stärkung von Nutzern

Im Interesse der Allgemeinheit an einem möglichst freien Zugang zu Bildung und Kultur wird die Urheberrechtsreform der Piraten folgende Kernmerkmale beinhalten: Das Recht auf Privatkopie und die Erstellung von Remixes und Mashups wird erleichtert, Kopierschutzmaßnahmen werden komplett untersagt und die Nutzung von Tauschbörsen vollständig legalisiert. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine möglichst freie Verbreitung und ein freier Umgang mit Kultur zu deren Verbreitung beitragen und sich positiv auf die Entwicklung des Kulturgütermarktes auswirken.

Die ehrlichen Erwerber von Werken sehen sich regelmäßig einer Kriminalisierung und verschiedensten Einschränkungen ausgesetzt. Eine Privatkopie herzustellen ist oft nicht möglich, das Remixen/Mashen steckt voller Unsicherheiten und der Weiterverkauf als Gebrauchtware ist nicht möglich. Unser Bestreben ist es, die Rechte der fairen Erwerber von Werken wieder zu stärken. Kein Nutzer sollte sich nach dem legalen Erwerb eines Werkes Gedanken über das Urheberrecht machen müssen.

Stärkung von Urhebern

Neben den zuvor genannten Zugeständnissen an die Nutzer müssen die Rechte der Urheber gegenüber den Rechteinhabern und Rechteverwertern deutlich gestärkt werden. Wir Piraten werden Urhebern unter anderem Zweitverwertungsrechte einräumen, Rechte bei Nichtausübung schneller zurückfallen lassen und verhindern, dass unbekannte Nutzungsarten pauschal eingeräumt werden können. Ferner werden wir die Vergabe ausschließlicher Nutzungsrechte auf maximal 20 Jahre beschränken und diese Rechte anschließend zurück an die Urheber fallen lassen. Zudem werden wir ausschließen, dass sich Verleger zusätzlich Anteile an den Vergütungen der Urheber sichern können.

Für die eigentlichen Urheber von Werken steckt unser aktuelles Urheberrecht voller kleiner Bevormundungen, vertraglicher Umgehungsmöglichkeiten und so weiter zugunsten der Rechteerwerber. Bei einer Reform werden wir hier somit ebenfalls ansetzen und den Urhebern selbst wieder mehr Rechte und Kontrolle über ihre eigenen Werke ermöglichen.

Freie Bildung und Forschung

Im Bildungskontext muss die Mediennutzung für alle Bildungseinrichtungen frei von Urheberrechtsabgaben erfolgen können. Bildung ist ein viel zu wichtiges Gut, um es unnötig vielen Einschränkungen zu unterwerfen. Bildung ist Motor für Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität und unentbehrlich für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft sowie die souveräne Teilhabe ihrer Mitglieder an dieser.

Zusätzlich muss die Position öffentlicher Bibliotheken gestärkt werden sowie die Digitalisierung und Archivierung von Werken und der Zugriff darauf ausgeweitet und erleichtert werden. So soll etwa die Absurdität entfallen, dass nur so viele digitalisierte Kopien eines Werkes verliehen werden dürfen, wie physische Exemplare vorhanden sind.

Auch für wissenschaftliche Forschungseinrichtungen werden wir eine möglichst freie Mediennutzung ermöglichen. Forschung sollte ebenso wie Bildung möglichst wenigen Beschränkungen unterliegen – sei es die naturwissenschaftliche Forschung oder Forschung im Rahmen der Zeitgeschichte.

Forschung und Wissenschaft

Forschung und Wissenschaft werden jährlich mit mehreren Milliarden Euro durch die öffentliche Hand gefördert und unterstützt. Deren Ergebnisse müssen somit im Anschluss auch der Öffentlichkeit in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Dies fördert die Verbreitung von Wissen und ermöglicht dessen konsequente Weiterentwicklung. Um wissenschaftlichen Verlagen ihre Arbeit weiter zu ermöglichen, könnte eine mögliche Sperrfrist hier höchstens ein halbes Jahr betragen.

Förderung alternativer Vertriebsmodelle

Die Piratenpartei setzt sich nachdrücklich dafür ein, alternative Bezahl- und Finanzierungsmodelle für Urheber und Künstler zu fördern und in der öffentlichen Wahrnehmung zu verbreiten. Unser Fokus liegt dabei sowohl auf den Möglichkeiten der Selbstvermarktung als auch auf der Finanzierung durch Micropaymentsysteme oder Crowdfundingmodelle.

Durch eine möglichst große Verbreitung und Akzeptanz dieser neuen Möglichkeiten möchten wir ein selbstbestimmtes und faires Bezahlmodell durch die Nutzer ermöglichen und etablieren. Diese selbstbestimmte Teilhabe am Kulturmarkt kann nach Meinung der Piraten ihrerseits wieder neue Wege der finanziellen Vergütung für Werke generell ermöglichen und viele aktuell existente Probleme des Urheberrechts minimieren.

Gemeinfreiheit aller amtlichen Werke

Um einen transparenten Staat und transparente Behörden sowie die Nachvollziehbarkeit von behördlichen Abläufen zu fördern und zu verbessern, müssen alle amtlichen und von Ämtern in Auftrag gegebene Werke in Zukunft für die Bevölkerung ohne Einschränkungen nutzbar sein und sollen vom Urheberrecht generell ausgenommen werden.

Nach unserem Willen soll dies auch für unveröffentlichte und behördeninterne Werke gelten, wenn wegen einer aktuellen politischen Situation ein besonderes öffentliches Interesse an diesen besteht. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass das Urheberrecht bei behördeninternen Fehlern vorgeschoben werden kann, um missbilligte Dokumente zurückhalten zu können.

Infrastruktur

Freie, rechtskräftige digitale Signaturen und E-Mail-Verschlüsselung für alle

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, ein staatlich finanziertes Trustcenter einzurichten, das jedem Menschen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit gibt, Dokumente und E-Mails für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und rechtskräftig digital zu signieren.

Die dafür notwendigen Zertifikate sollen deshalb für Privatpersonen (nicht juristische Personen) kostenlos zu erwerben und zu verwenden sein und dazu dienen, jedermann abhörsichere Kommunikation und rechtssichere Geschäfte bzw. Vertragsabschlüsse über das Internet zu ermöglichen.

Die Erstellung der Zertifikate hat so zu erfolgen, dass der Staat technisch nicht in der Lage ist, mit diesen Zertifikaten verschlüsselte Inhalte zu entschlüsseln (d. h. er darf keine Kenntnis der geheimen Schlüssel besitzen).

Gesetzliche Garantie für den anonymen, sowie autonymen und pseudonymen Zugang zu Netzdiensten

Ein Zwang zur Verwendung von amtlich erfassten Namen ist abzulehnen. Diese Praxis ist bereits nach entsprechender Gesetzgebung in Südkorea gescheitert. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den Benutzerinnen und Benutzern von sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten den pseudo- sowie autonymen Zugang gesetzlich zu garantieren. Genauso muss der anonyme Zugang zum Netz unmissverständlich gesetzlich garantiert sein. Die freie Meinungsäußerung und die Selbstdefinition eines Menschen darf nicht aus Gründen etwaiger Sicherheit beschnitten werden.

Abschaffung des „Hackerparagraphen“ § 202c StGB

Die Piratenpartei setzt sich für die vollständige Abschaffung des sogenannten „Hackerparagraphen“ § 202c StGB ein, da er für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgt und Tür und Tor für willkürliche Verfolgung im IT-Sicherheitsbereich tätiger Personen öffnet.

Schutz der Freiheit und Privatsphäre im Internet

Der unzureichende Datenschutz im Internet führt immer wieder zu Datenverlust, Datendiebstahl und Datenmissbrauch. Gleichzeitig gefährden Überwachungs-, Filter-, Sperr- und Löschmaßnahmen, die Internet-Diensteanbieter im Interesse privater Rechteinhaber einsetzen, den freien Meinungs- und Informationsaustausch im Internet. Um Abhilfe zu schaffen, wollen wir die „Störerhaftung“ von Internetanbietern deutlich eindämmen. Anbieter von Internetzugängen (z. B. WLAN-Anbieter) und von Internet-Speicherdiensten sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, Rechtsverletzungen anderer Personen nach Art einer Privatpolizei präventiv zu verhüten. Auch eine Überwachung der Internetnutzung durch Internet-Zugangsanbieter zur Versendung von Warnhinweisen oder Sperrungen des Internetzugangs („Three Strikes“) lehnen wir ab. Rechteinhaber sollen die Löschung angeblich rechtswidriger, von Nutzern eingestellter Inhalte künftig nur mit richterlichem Beschluss verlangen können. Zur Stärkung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Internet soll das Fernmeldegeheimnis um ein „Telemediennutzungsgeheimnis“ für Internet-Diensteanbieter ergänzt werden. Die Internetnutzung soll vor staatlichen Einblicken ebenso gut geschützt werden, wie Telefone vor Abhören geschützt sind. Wir fordern außerdem, dass die Erstellung von Nutzerprofilen nur mit Einwilligung des Nutzers zugelassen werden darf, dass die Speicherfristen jedes Internetanbieters veröffentlicht werden und dass Nutzer besser vor unangemessenen, seitenlangen Datenverarbeitungs-Einwilligungsklauseln geschützt werden.

Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten

Jahr für Jahr investiert die Allgemeinheit viele Milliarden Euro in die Erzeugung und Aufbereitung von Texten, Daten und Medien. Beispiele dafür sind die Ergebnisse der staatlich geförderten Forschung, die Produktionen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten und die Erzeugnisse von Kulturbetrieben und Bildungseinrichtungen sowie der öffentlichen Verwaltung. Die Bürger haben zu einem Großteil dieser Inhalte keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang, obwohl sie bereits für deren Herstellung bezahlt haben.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentliche Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich erwünscht.

Wir sehen die universelle Verfügbarkeit und Verknüpfbarkeit von Informationen als wichtigen Teil der öffentlichen Infrastruktur auf deren Basis neues Wissen entsteht und mit dessen Hilfe der öffentliche Sektor kontrollierbar und optimierbar wird.

In Ausnahmefällen können bestimmte Informationen vorübergehend oder dauerhaft von der Veröffentlichungspflicht befreit werden. Dafür müssen jedoch konkrete, schwerwiegende Gründe (z. B. der Schutz persönlicher Daten oder die Bewahrung sehr wichtiger Geheimnisse) vorliegen. Die Begründung muss in jedem Einzelfall explizit dargelegt und veröffentlicht werden und ist generell anfechtbar.

Im Bereich Wissenschaft wird die Publikation nach dem Open Access Prinzip so schnell wie möglich ein zentrales Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel. Die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten werden nicht mehr daran gehindert, sondern verpflichtet, ihre Produktionen dauerhaft online abrufbar zu machen. Das Informationsfreiheitsgesetz wird überarbeitet und die Spielräume zur systematischen Umgehung der Informationspflichten beseitigt.

Langfristig wird ein öffentlich zugängliches Bürgerinformations-Portal geschaffen. Behörden und andere Institutionen werden angewiesen, ihre öffentlichen Daten dort einzustellen bzw. die eigenen Datenbanken an das Portal anzubinden. Das System muss umfangreiche Kategorisierungs-, Such- und Exportfunktionen sowie geeignete Programmierschnittstellen für automatisierte Anfragen bieten.

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