Das Kammergericht Berlin hat in letztinstanzlicher Entscheidung zugunsten von Bruno Kramm [1], ehemaliger Landesvorsitzender der PIRATEN Berlin, entschieden. Die GEMA darf keine Ausschüttungen an Verleger vornehmen, sowohl was Vergütungsansprüche als auch Nutzungsrechte betrifft. Diese Entscheidung folgt eng dem Urteil des Bundesgerichtshofs in der Klage Vogel gegen die VG Wort [2]. Endlich gibt es die Chance, […]
weiterlesen