Nach dem geltenden Landeswahlgesetz müssen Parteien, die nicht im Abgeordnetenhaus (AGH), einem Landtag oder in den Bezirksverordnetenversammlungen vertreten sind, für die Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl im September 2021 einen Nachweis über die Unterstützung ihrer Kandidatur durch Bürger*innen erbringen. Zuletzt wurde diese Zulassungshürde vom AGH lediglich etwas herabgesetzt. Durch die aktuelle Pandemielage und die verschiedenen Lockdown-Maßnahmen wird […]
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