Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel heute für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und nichtig erklärt. Zuständig für etwaige Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen sei nicht das Land Berlin, sondern der Bund. 1.)2.)
Der Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel, kündigte daraufhin an, dass der Senat in der kommenden Woche über Konsequenzen aus dem […]
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