Das Bundesverfassungsgericht entschied[1], dass dem Gesetzgeber die Kompetenz für die Einführung des Betreuungsgeldes auf Bundesebene fehlt. Demnach wäre die Einführung eines Betreuungsgeldes Angelegenheit der Bundesländer. Hiermit korrigiert das Bundesverfassungsgericht einen der größten Irrwege in der Geschichte der bundesdeutschen Familienpolitik.
Als Konsequenz aus den zu erwartenden Einzellösungen und generellen Zweifeln an den positiven Auswirkungen bisheriger Modelle […]
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