Die PIRATEN Berlin begrüßen ausdrücklich, dass es der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ mit verstärkter Anstrengung und juristischem Druck gelungen ist, den Senat zu zwingen, endlich das Ergebnis seiner juristischen Prüfung bekannt zu geben: Das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ist zulässig.
Damit ist ein weiterer Schritt zur Verwirklichung des Volksbegehrens möglich.
Die PIRATEN Berlin haben die Initiative bereits von Anfang an unterstützt, unterstützen sie weiterhin, und werden sie in Zukunft auch, beispielsweise bei der erneuten Unterschriftensammlung, unterstützen.
Zwei Gründe sind für die PIRATEN entscheidend:
Erstens: Das Wahlprogramm der PIRATEN sagt: Wir sorgen dafür, dass allen Menschen in Deutschland jederzeit und an jedem Ort bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht….Wir setzen uns für eine neue Gemeinnützigkeit zur Förderung von Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften ein, die sich zu sozialen Zielen wie bezahlbaren Mieten und langfristiger Instandhaltung verpflichtet haben.
Diese Ziele sind am besten dadurch zu erreichen, dass ein wesentlicher Anteil der Mietwohnungen, gerade in Ballungsgebieten, in öffentlicher Hand verbleibt oder in diese wieder zurückgeführt wird. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat mit ihrer Forderung, die Wohnungsbestände großer privater, gewinnorientierter Unternehmen wieder in die Hände einer Anstalt öffentlichen Rechts zu überführen, genau das zum Ziel.
Zweitens: Piraten treten mit Nachdruck dafür ein, dass der Bürgerschaft immer mehr Möglichkeiten geboten werden, ihren Meinungen und ihren Begehren mit Mitteln der direkten Demokratie Ausdruck zu verleihen. Wir wünschen uns ausdrücklich weitere, auch neue Möglichkeiten unmittelbarer Abstimmungen. Auch hierzu ein Zitat aus unserem Wahlprogramm:
Wir PIRATEN wollen die direkten und indirekten Mitbestimmungsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen steigern. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in Volksabstimmungen direkt über Gesetze entscheiden können und so Verantwortung übernehmen. und weiter Es ist längst Zeit, das Versprechen des Artikels 20 des Grundgesetzes auch auf Bundesebene zu erfüllen, wonach die Bürgerinnen und Bürger die Staatsgewalt nicht nur in Wahlen, sondern auch in Abstimmungen ausüben. Die direkte Demokratie kann die Politik erheblich bereichern und die Politikverdrossenheit eindämmen.