Am 02.03.2021 hat der Berliner Senat den Entwurf eines Transparenzgesetzes beschlossen und den Entwurf zur weiteren Beratung und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. Das Transparenzgesetz soll das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15. Oktober 1999 ablösen.
Simon Kowalewski, Spitzenkandidat der Piratenpartei Berlin zur Abgeordnetenhauswahl am 26. September 2021, kritisiert die Pläne des Berliner Senats als überfällig und nicht zeitgemäß:
„Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Die Pläne des Berliner Senats für ein Transparenzgesetz kommen nicht nur viel zu spät, sie sind auch nicht zeitgemäß. Statt die Möglichkeiten für mehr Transparenz in den Berliner Behörden zu erweitern, will der Senat augenscheinlich zukünftig nur noch ein weniger an Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen. So sollen mit dem vom Senat beabsichtigten Transparenzgesetz jetzt etwa Ausnahmeregelungen im Bildungssektor festgeschrieben werden, was schon im Hinblick auf die Affaire um die Doktorarbeit der Spitzenkandidatin der SPD zur Abgeordnetenhauswahl Giffey Geschmäckle hat.“
Und Dr. Franz-Josef Schmitt, Spitzenkandidat der Berlin Piraten zur Bundestagswahl, weiter:
„Der Berliner Senat hätte sich bei seinen Überlegungen für ein zeitgemäßes Transparenzgesetz besser am Hamburger Transparenzgesetz(HmbTG) oder aber am Gesetzentwurf der Initiative „Volksentscheid Transparenz“ orientiert. Mit seinem rückständigen Gesetzentwurf sorgt der Berliner Senat dagegen dafür, dass zukünftig für die Öffentlichkeit wichtige Informationen hinter verschlossenen Türen bleiben. Berlin hat aber ein Transparenzgesetz verdient, was seinem Namen auch gerecht wird.“