Das Kammergericht Berlin hat in letztinstanzlicher Entscheidung zugunsten von Bruno Kramm [1], ehemaliger Landesvorsitzender der PIRATEN Berlin, entschieden. Die GEMA darf keine Ausschüttungen an Verleger vornehmen, sowohl was Vergütungsansprüche als auch Nutzungsrechte betrifft. Diese Entscheidung folgt eng dem Urteil des Bundesgerichtshofs in der Klage Vogel gegen die VG Wort [2]. 
Endlich gibt es die Chance, Milliarden, die bis jetzt an die Verleger gingen, nun an die Kreativwirtschaft weiter zu reichen. 

Dieses Grundsatzurteil hat auch weitreichende Bedeutung für die Zukunft der GEMA. Sowohl was die Verteilung der Einnahmen als auch die Beteiligung der Urheber an wesentlichen Entscheidungen über die Ausrichtung der Verwertungsgesellschaft betrifft. [3]

 

Wir sind damit der Erfüllung der Forderung unseres Grundsatzprogramms, dass Verwertungsgesellschaften ausschließlich das Interesse der Urheber vertreten dürfen und an diese ohne Abzüge die Lizenzbeträge aus dem Urheberrecht abzuführen haben, einen wesentlichen Schritt näher gekommen. [4]

 

Das Urheberrecht hatte seinen Ursprung zu Zeiten des Buchdrucks, und es gilt auch noch  zwischen Patenten an naturwissenschaftlich-technischen Erfindungen und eben Musikkompositionen und Texten zu unterscheiden. [5]

 

Im Zeitalter der Digitalisierung ist aber eine umfassende Neuausrichtung erforderlich, dieser hat sich die GEMA bisher immer verweigert. Bereits im April dieses Jahres, hatten die PIRATEN zusammen mit Bruno Kramm auf die für die Berliner Clubszene so gefährliche Tantiemenregelung hingewiesen. [6]

 

Die PIRATEN Berlin freuen sich zusammen mit Bruno Kramm über diesen Erfolg und erwarten nun von den im Bundestag vertretenen Parteien, eine Änderung des entsprechenden Gesetzes vorzunehmen.

 

Quellen:
[1] YouTube Video: „Bruno Gert Kramm zum Urteil“ – https://www.youtube.com/watch?v=bVew-mUVDJ4&feature=youtu.be
[4] Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland: „Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit“: https://wiki.piratenpartei.de/Grundsatzprogramm#Urheberrecht_und_nicht-kommerzielle_Vervielf.C3.A4ltigung
[6]https://berlin.piratenpartei.de/berlin/kein-ende-der-gemainheiten-kulturelle-vielfalt-statt-austrocknen-von-kultur/

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