Angenommen auf der Landesmitgliederversammlung 2011.3.
Am 29. Mai 2009 wurde vom Bundestag die Schuldenbremse beschlossen. Am 12.06.2009 hat der Bundesrat die Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse beschlossen. Die Bundesländer haben sich verpflichtet , spätestens ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen, d.h. die Länder sollen keine Kredite mehr aufnehmen dürfen, der Bund nur noch in geringem Maße.
Für die Länder, besonders Berlin, bedeutet die Schuldenbremse ein massiver Eingriff in staatliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die meisten Vorhaben im Bereich Bildung oder der Rückkauf der Wasserbetriebe sind unter den Bedingung der Schuldenbremse nicht durchführbar. Durch diese Regelung wird die Autonomie Berlins selbst unabhängig vom Bund über die Haushaltswirtschaft unserer Stadt zu entscheiden, stark eingeschränkt. Die in einigen Bezirken begonnene demokratische Beteiligung der Berliner an der Haushaltsplanung der Stadtbezirke wird durch diese Regelung unterlaufen.
Vor diesem Hintergrund befürworten die Piraten eine solide Haushaltsführung sowie eine effiziente Ausgabenpolitik. Der Berliner Haushalt soll nicht ausschliesslich in den Dienst der wirtschaftlichen Entwicklung gestellt werden. Ausgehend von ihrem Transparenzanspruch fordern die Piraten, bei Ausgabenoptimierungen/Einsparungen auch die Kritik der jährlichen Berichte des Landesrechnungshofes zu berücksichtigen. Zusätzlich ist im Rahmen einer Bundesratsinitiative zusammen mit anderen Bundesländer wie z.B. Saarland und Schleswig-Holstein auf einen Erlass von Altschulden hinzuwirken, um die Zinslasten/Zinszahlungen zu senken.