Angenommen auf der Landesmitgliederversammlung 2011.3.
Berlin begibt sich mit der Ausschreibung des Betriebs de S-Bahn, keinem eigenen Fuhrpark in eine Abhängigkeit gegenüber Betreibern und den Herstellern der Triebfahrzeuge und Zügen. Wenn lediglich eine Vergabe erfolgt, bleibt der Einfluss des Landes Berlin auf die tatsächliche Erbringung der Verkehrsleistung gering. Diesen Einfluss wollen wir stärken, am effektivsten wäre es, dass das Land Berlin den ÖPNV selbst übernimmt und somit auch die S-Bahn allein betreibt.
Die Situation jetzt: Das Land Berlin hat im Wege der freien Vergabe den Betrieb der Berliner Stadtbahn an die S-Bahn-Berlin-GmbH vertraglich übertragen, dieser Vertrag läuft 2017 aus. Eine freie Vergabe kann gem. des BGH-Urteils vom 08.02.2011 auf Grundlage VgV §4 Abs. 3 und 2 nicht ein zweites Mal erfolgen, sondern es ist zwingend, dass eine weitere Vergabe im Ausschreibungsverfahren erteilt wird.
Zukunft der S-Bahn verantwortungsvoll sichern
Die PIRATEN Berlin setzen uns dafür ein, dass das Land Berlin beschließt, langfristig selbst die öffentlichen Personennahverkehrsdienste zu erbringen, um den Betrieb der Berliner Stadtbahn übernehmen zu können. (VO 1370). Hierzu sind umfangreiche Planungen und Konzepterstellungen, Verhandlungen mit den Anbietern der Infrastruktur, der benötigten Fahrzeuge, mit der S-Bahn-Berlin GmbH unter dem Einsatz von Sachverständigen erforderlich. Als Planungszeitraum werden 10 Jahre angesetzt.
Die Laufzeit der zwischen dem Land Berlin und der S-Bahn Berlin GmbH abgeschlossenen Verträge endet im Jahr 2017, somit innerhalb von 6 Jahren. Daher ist die Ausschreibung des Betriebes des Berliner Stadtbahn für die Dauer des Planungszeitraumes fortzuführen. In folgenden Vergabeverfahren ist anzukündigen, dass spätestens mit dem Jahr 2025 die Übernahme des Betriebes der Berliner Stadtbahn durch das Land Berlin erfolgt. Ob die Ausschreibung des gesamten Netzes oder gestaffelt in Teilstrecken erfolgt bleibt dabei freigestellt.
Unser Anliegen ist es, dass anhand der Ausschreibung von Konzepten durch das Land Berlin verschiedene Möglichkeiten der Fortführung des Betriebes analysliert werden können. Konzepte, zum einen für einen Betrieb des gesamten ÖPNV durch das Land Berlin, zum anderen ein alternatives Konzept, dass den Betrieb durch Dritte unter Kontrolle des Landes Berlin teilweise, zeitweise bzw. als Ausfallsicherheit beinhaltet, sind untereinander zu vergleichen.
Innerhalb der Konzepte ist hinsichtlich des Fuhrparks zu prüfen, inwiefern die Möglichkeit des Leasings für Triebfahrzeuge, Busse und Züge besteht. Möglichkeiten der Anmietung des vorhandenen, im Besitz Dritter befindlichen Fuhrparks durch Land Berlin oder Dritte ist dabei zu berücksichtigen. Ziel ist der Aufbau eines Fuhrparks, dessen Betrieb mittel- bis langfristig vom Land Berlin übernommen wird.