Nach etwa zwei Wochen diskutieren und an Formulierungen basteln, hat der neue Vorstand nun eine neue Geschäftsordnung, welche den Rahmen für unsere Arbeit bildet und uns endlich voll handlungsfähig macht. Wir wollen die Gelegenheit nutzen und euch kurz die Neuerungen vorstellen, die uns als Vorstand, aber auch euch als Interessierte, Beauftragte oder Antragssteller, die Arbeit leichter machen sollen. Auf Basis der Geschäftsordnung des alten Vorstandes haben wir einige Detailverbesserungen und Neuerungen vorgenommen.
1. Die Geschäftsbereiche
Der wichtigste Unterschied ist sicherlich, dass es jetzt mehr Geschäftsbereiche gibt. Die Arbeit bleibt zwar die gleiche, es ist jetzt aber deutlicher, wer für was genau zuständig ist. Neben den
‚klassischen‘ Geschäftsbereichen wie Vorsitz, Finanzen, Presse oder Mitgliederbetreuung, gibt es jetzt unter anderem auch eine klare Zuständigkeit für die bezirkliche Vernetzung, die Öffentlichkeitsarbeit und für die innerparteiliche Willensbildung.
2. Beauftragungen
Ein die Geschäftsordnung durchziehendes Thema ist der Wunsch, die Abläufe transparenter zu machen und besser zu dokumentieren. Neben den genaueren Geschäftsbereichen und den neuen Geschäftsbereichen
Dokumentation und Controlling gehört dazu auch die erstmals ausdefinierte Beschreibung von Beauftragungen inklusive Zielsetzung und Zuordnung zu einem Geschäftsbereich, sowie deren regelmäßige Bestätigung.
3. Einzelbefugnisse
Ein anderer Wunsch von uns war es, die Befugnisse der einzelnen Vorstandsmitglieder zu stärken und damit vor allem organisatorische Entscheidungen nicht immer mit der Mehrheit des gesamten Vorstandes zu treffen. Dazu gibt es zum einen neben den bekannten Vorstandsbeschüssen, Einzelbeschlüssen und Umlaufbeschlüssen nun auch den Zweierbeschluss. Dieser dient vor allem für Reisekosten, aber auch für neue Beauftragungen. Zum anderen sind die Bagatellgrenzen für Ausgaben und Sachspendenannahmen von 50,00 € auf 175,00 € angehoben worden, um den Gesamtvorstand von Micromanagement zu entlasten.
4. Umlaufbeschlüsse
Neuerungen gibt es auch bei den Umlaufbeschlüssen. Hier gibt es nun eine neue Abstimmungsmöglichkeit „Redebedarf“, die bereits greift sobald ein Vorstandsmitglied diesen anmeldet. Diese Option kann verwendet werden, wenn die Sachlage zu einen Antrag nicht eindeutig ist und es hier noch
Gesprächsbedarf gibt. Sei es, weil die Positionierung der Piraten Berlin zu einem bestimmten Thema unklar ist oder auch, weil Formulierungen in einem Antrag gegen bestehende Regelungen verstoßen. Mögliche Probleme können so direkt erörtert und geklärt werden.
5. Stimmübertragung
Ein paar weitere Änderungen machen vor allem uns das Leben leichter: Die Geschäftsordnung regelt nun genauer die Teilnahme von Vorstandsmitgliedern, die nicht physisch an einer Sitzung teilnehmen
können und bietet jetzt auch die Möglichkeit seine Stimme an ein anderes Vorstandsmitglied zu übertragen, wenn die Teilnahme an einer Sitzung nicht möglich ist.Weiter haben wir die generelle Öffentlichkeit aller Vorstandssitzungen in die Geschäftsordnung mit aufgenommen. Nichtöffentliche Teile sind natürlich weiter möglich, die Gründe dafür sind nun aber abschließend aufgezählt.Damit klar ist, welche Geschäftsordnungsanträge auf unseren Sitzungen zulässig sind,übernehmen wir explizit die Geschäftsordnungsanträge aus der Wahl- und Geschäftsordnung des Landesverbandes Berlin. Ja, das schließt Ponytime ein, danke der Nachfrage. =)
Eurer Landesvorstand.