Sagt gulli – ich weiß ja nicht, was ich davon halten soll. Die Spitzfindigkeit, dass ein Stream ja nicht auf der Festplatte gespeichert wird und daher kein „echter“ download stattgefunden hat, finde ich jedenfalls etwas wackelig.

Aber vielleicht ist das ein Kunstgriff von Juristen, den man einfach nicht verstehen kann.

Behaupten jedenfalls tun sie, dass man z.B. auf Kino.to Kinofilme anschauen kann, ohne sich strafbar zu machen – laut der Interpretation des gefragten Juristen machen sich nur die Betreiber der Seite strafbar.

p.s.: auf gulli sind noch weitere Seiten gelistet…

3 Kommentare

  1. 1

    Das würde ich auch mal stark bezweifeln. Rein technisch findet da ja auch ein Download statt. Die Datei wird in der Regel auch irgendwo in einem temporären Verzeichnis auf der Festplatte gespeichert und eben nach dem Schauen wieder gelöscht.

    Bei solchen Sachen ist aber auch immer klar, dass nur zum Betreiber eine Verbindung hergestellt wird. D.h. führt der Betreiber keine IP-Logs oder gibt diese nicht heraus, kann einem nichts nachgewiesen werden.

  2. 2

    I would love to hear more about this topic.

  3. 3

    legal ist es nicht. die frage ist obs strafbar ist oder bald wird. ist wohl noch ne grauzone. ich geh immer zu http://www.wooty.de
    Da gibts viele Filme und Serien. alle kostenlos. alle legal.

Was denkst du?