Und leider war das nicht mal ein Aprilscherz. 🙁.
„Wer auf kriminelle Inhalte verlinkt, macht sich strafbar, auch wenn er so auf Missstände aufmerksam machen will.“
Und das ist fatal. Denn im Internet verlinkt letztlich jeder auf jeden – und schon mit extrem wenig Zwischenstationen.
Hier zwei Beispiele vom Landesgericht Karlsruhe nach Wikileaks.
viaZEIT ONLINE, fefe und lawblog
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