Wir können nicht sicherstellen, dass alle Mitglieder ihren satzungsgemäßen Rechten nach Beteiligung nachkommen können und deshalb müssen wir uns hier auch dem Parteiengesetz beugen §10 Abs.2 und die SMV bis zur vollen Funktionsfähigkeit aussetzen.
Dazu kommen noch diverse ungelöste Probleme vom Crash im Februar. Unterlagen wie z.B. die Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung müssen überprüft werden. Die Verbindung zum […]
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