Die Piratenpartei Berlin begrüßt das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das wesentliche Elemente des deutschen Wahlrechts als verfassungswidrig erklärt hat. Das Gericht hat festgestellt, dass die Fünfprozenthürde in ihrer aktuellen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sofern sie nicht durch eine Grundmandatsklausel ergänzt wird. Diese Entscheidung ist ein bedeutender Schritt hin zu einem gerechteren und inklusiveren Wahlrecht, das die Vielfalt der politischen Landschaft in Deutschland besser widerspiegelt.
Die Piratenpartei hat sich seit langem für eine Reform des Wahlrechts eingesetzt, um kleinere Parteien und politische Minderheiten zu stärken. Das Urteil bestätigt unsere Position, dass die Fünfprozenthürde in ihrer derzeitigen Form eine unverhältnismäßige Barriere darstellt, die den Wettbewerb einschränkt und die politische Teilhabe begrenzt.
Dr. Franz-Josef Schmitt, Vorsitzender der Piratenpartei Berlin kommentiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Dieses Urteil ist ein Triumph für die Demokratie und ein klares Signal an alle, die die politische Vielfalt unseres Landes untergraben wollen. Wir werden nicht ruhen, bis das Wahlrecht so reformiert ist, dass jede Stimme zählt und jede politische Meinung im Bundestag repräsentiert ist. Es ist Zeit, dass die Barrieren fallen und echte politische Teilhabe möglich wird. Die Piratenpartei steht an der vordersten Stelle dieser Bewegung, bereit, für ein gerechteres Deutschland zu kämpfen.“
„Gerade bei den anstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg besteht nun die große Gefahr, dass sich Rechtsbündnisse bilden. Denn die verbleibenden demokratischen Parteien in diesen Landtagen müssen sich voraussichtlich alle gemeinsam gegen Rechtsaußen verbünden, um eine Regierungskoalition zusammenzubekommen. In Sachsen reicht möglicherweise nicht mal eine Koalition aus CDU, SPD und Grünen. Schuld an der Misere sind unter anderem deutlich zweistellige Prozentanteile nicht berücksichtigter Stimmen, die durch die 5%-Hürde aus dem Parlament herausgehalten werden und ganz überwiegend bei linken Kleinparteien entfallen“, so Schmitt.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Änderungen erforderlich sind, um die Verfassungsmäßigkeit des Wahlrechts zu gewährleisten. Es gibt nun verschiedene Wege, die der Bundestag beschreiten kann: die Wiedereinführung der Grundmandatsklausel, eine Senkung der Sperrklausel oder die Schaffung alternativer Formen der Milderung. Die Piratenpartei fordert ganz entschieden den Bundestag auf, diese Gelegenheit zu nutzen, um ein offeneres und faireres Wahlrecht zu schaffen, das alle Stimmen angemessen berücksichtigt.
Besonders begrüßen wir die Möglichkeit, dass die Sperrklausel für Parteien, die sich zu einer Fraktionsgemeinschaft entschlossen haben, angepasst werden kann. Dies öffnet den Weg für neue Formen der politischen Zusammenarbeit und könnte dazu beitragen, die Effektivität des parlamentarischen Systems zu steigern.
Wir sind bereit, aktiv an der Gestaltung der notwendigen Wahlrechtsreform mitzuwirken. Wir setzen uns dafür ein, dass die kommenden Änderungen die demokratische Landschaft Deutschlands stärken und die Repräsentation aller Bürgerinnen und Bürger im Bundestag verbessern.
Wir rufen alle politischen Kräfte dazu auf, sich zusammenzusetzen und eine Lösung zu erarbeiten, die die Vielfalt und den Pluralismus unserer Gesellschaft respektiert und fördert. Es ist Zeit für ein Wahlrecht, das wirklich jedem die gleiche Chance gibt, gehört zu werden.