Am 5. November 2020 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD. Danach wird die Speicherung von Fingerabdrücken im Speichermedium des Personalausweises ab August 2021 verpflichtend.
Worin liegt das Problem der Speicherung von Fingerabdrücken?
– Mit der Abgabe des Fingerabdruckes verfügt der Staat über ein biometrisches Merkmal von dir, welches du nicht mal so eben wieder verändern kannst und welches dich ein Leben lang kontrollierbar macht.
– In den letzten Jahrzehnten wurden Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen des Staates stets erweitert und verschärft, nur selten wurden solche Maßnahmen wieder zurückgenommen. Die (anlasslose) Verpflichtung zur Abgabe des Fingerabdruckes stellt einen weiteren Bestandteil dieser Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen dar und schränkt bestehende Freiheiten ein. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Polizei und Geheimdienste, private Unternehmen aber auch Drittstaaten, Zugriff auf deine Fingerabdrücke erhalten werden.
– Auf den neuen Personalausweisen können die Daten deiner gespeicherten Fingerabdrücke kontaktlos ausgelesen werden. Im Hinblick auf die technische Entwicklung ist es absehbar, dass solche Daten zukünftig durch Dritte erfasst werden können.
Wer einen noch länger gültigen Personalausweis besitzt, kann einen neuen Perso (#OhneFinger) beantragen, wenn der alte Perso beschädigt oder verloren ist oder die Voraussetzungen nach § 6 (2) des Personalausweisgesetzes („berechtigtes Interesse an der Neuausstellung vor Ablauf der zehnjährigen Gültigkeit“) dargelegt werden. 5.)
Also, wenn Ihr noch einen #PersoOhneFinger für die nächsten zehn Jahre haben möchtet, empfehlen wir, diesen im Hinblick auf die aktuellen Wartezeiten in eurem Bürgeramt/Bürgerservice frühzeitig zu beantragen.