Das Bundesverfassungsgericht entschied[1], dass dem Gesetzgeber die Kompetenz für die Einführung des Betreuungsgeldes auf Bundesebene fehlt. Demnach wäre die Einführung eines Betreuungsgeldes Angelegenheit der Bundesländer. Hiermit korrigiert das Bundesverfassungsgericht einen der größten Irrwege in der Geschichte der bundesdeutschen Familienpolitik.
Als Konsequenz aus den zu erwartenden Einzellösungen und generellen Zweifeln an den positiven Auswirkungen bisheriger Modelle wie Betreuungs- und Elterngeld fordert die Piratenpartei eine Diskussion über eine zeitgemäße Familienförderung. Diese muss den Bedürfnissen von Kindern und auch berufstätigen Eltern Rechnung tragen. Daher fordert die Piratenpartei die Einführung eines Kindergrundeinkommens [2].
Mit einem Kindergrundeinkommen könnten Eltern nach eigener Wahl unter anderem die Betreuung in beitragspflichtigen Kitas bezahlen oder einen Einkommensausfall bei Betreuung zu Hause ausgleichen
, beurteilt Manfred Schramm, Sprecher der AG Familie[3] der Piratenpartei Deutschland, das Betreuungsgeld abseits juristischer Erwägungen.
Wir PIRATEN setzen uns für beitragsfreie und wohnortnahe Kinderbetreuung ein. Die Wahl, ein solches Angebot wahrzunehmen, muss im elterlichen Ermessen bleiben.
Author Presse Squad
Quellen
[1] zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-057.html
[2] Bundestagswahlprogramm zur Abschaffung der KInderarmut: http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Abschaffung_der_Kinderarmut
[3] Wikiseite der Arbeitsgruppe Familie: https://wiki.piratenpartei.de/AG_Familie