Den PIRATEN Berlin ist ein Papier des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zugespielt worden, das wir aufgrund seiner kultur- und rechtspolitischen Bedeutung hier öffentlich zugänglich machen:

https://www.pdf-archive.com/2016/11/06/boev-info-vg-wort-okt-2016/boev-info-vg-wort-okt-2016.pdf

In diesem Rundschreiben informiert der Lobbyverband der Verlage seine Mitglieder über die Konsequenzen des BGH-Urteils zur Verlegerbeteiligung an den Pauschalvergütungen für Autoren vom April 2016 (Az. I ZR 198/13). Der BGH hatte entschieden, dass die Privatkopie-Abgabe, die von der Geräteindustrie und über die in Leermedien und Kopien enthaltenen Abgaben letztlich von den Nutzer_innen gezahlt wird, ausschließlich Autor_innen zusteht, nicht den Verlagen. Die Verwertungsgesellschaft WORT hatte diese ein Jahrzehnt lang rechtswidrig auch an Verlage ausgezahlt – in einem Umfang von bis zu 50%, je nach Werksparte.

Jetzt haben die Autor_innen Rückforderungsansprüche gegen die VG WORT – jedenfalls sofern sie noch nicht verjährt sind. Das passt dem Börsenverein nicht, und so möchte er erreichen, dass die Autor_innen freiwillig auf ihr Geld verzichten, es also den Verlagen abtreten. In dem vorliegenden Papier gibt er seinen Mitgliedern Tipps, wie diese ihre Autor_innen dazu bringen können. Unter anderem rät der Verband den Verlagen, seinen Autor_innen verschiedene Konsequenzen anzudrohen, zum Beispiel

  • dass sie zukünftig die Honorare kürzen müssten, wenn sie kein Geld mehr von der VG WORT erhalten,
  • dass zukünftig die Namen der Lektor_innen als Miturheber_innen auf die Buchumschläge drucken würden, um auf diese Weise an den Ausschüttungen der VG WORT beteiligt zu werden,
  • dass künftig auch auf die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften eine Abgabe zur Künstlersozialkasse gezahlt werden müsse bzw. dass die KSK gleich ganz pleite gehen müsse.

Außerdem empfiehlt der Börsenverein, in den derzeitigen Verlagsverträgen enthaltene Klauseln zur gemeinsamen Rechtewahrnehmung in der VG WORT beizubehalten, obwohl sie rechtswidrig seien.

Sowohl die europäische Kommission als auch die deutsche Bundesregierung plant, die Beteiligung der Verleger an den Vergütungend er Autoren zukünftig wieder zu ermöglichen. Vermutlich sollen die Verlage dafür belohnt werden, dass sie mit Hilfe der VG WORT erst kürzlich ein anderes Urteil erwirkt haben, dass digitale Semesterapparate ab 2017 nicht mehr möglich sein werden.

Das BGH-Urteil zur Verlegerbeteiligung betrifft nicht nur die VG WORT, sondern auch die VG BildKunst sowie die GEMA. Gegen letztere ist eine von der Piratenpartei unterstützte Klage von Bruno Kramm anhängig, über die noch in diesem Monat enschieden werden soll.

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