Heute wurde bekannt, dass die Bundesregierung nach einem jahrelangen Tanz um dieses Thema die Störerhaftung für private Internetzugänge streichen wird. Anlass ist das Rechtsgutachten des EU-Generalstaatsanwalts Maciej Szpunar, in dem die bisherige Regelung in Deutschland als rechtswidrig bezeichnet wird. Dieses Gutachten wurde im Rahmen der Klage des Gemeinderats Tobias McFadden der Piratenpartei erstellt. Es ist abzusehen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieser Einschätzung folgen wird.
Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus hat erst vor einem knappen Monat eine Bundesratsinitiative[1] auf den Weg gebracht, die diese Klärung der Haftungsprivilegisierung des Telemediengesetzes (TMG) erzwingen sollte.
Bruno Kramm, Bürgermeisterkandidat der PIRATEN Berlin, sagt dazu: „Bereits seit Jahren kämpfen die PIRATEN im Umfeld ihrer umfassenden Urheberrechtsreform für Netzneutralität und die Abschaffung der Störerhaftung.
Gerade die Störerhaftung hatte Abertausende von Massenabmahnungen einer auf Überwachungstechnologie aufgebauten anwaltlichen Schattenwirtschaft möglich gemacht. Dies hat jeglichen flächendeckenden Netzausbau immer zu einem existenziellen Risiko für die Betreiber_innen gemacht und sogar im familiären Haushalt zu Überwachungsmaßnahmen und Restriktionen geführt. Es waren die PIRATEN, die mit dem Gang durch die Instanzen die Abschaffung der Störerhaftung
voran getrieben haben. Ein weiteres Mal belegen die PIRATEN die visionäre Kraft ihrer netzpolitischen Ansätze, die alle Politikfelder durchdringen und die netz- und technologiefeindliche Gesetzgebung in Deutschland ständig auf den Prüfstand stellt.“
Quellen:
[1] http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/AHAB/servlet.starweb?path=AHAB/lisshfl.web&id=ahabwebdokfl&search=%28%28DNRS%3d2258%29+AND+%28DART%3dD%29+AND+%28WP%3d17%29%29+AND+ID%3DD-259615&format=WEBDOKFL