Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel heute für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und nichtig erklärt. Zuständig für etwaige Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen sei nicht das Land Berlin, sondern der Bund. 1.)2.)
Der Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel, kündigte daraufhin an, dass der Senat in der kommenden Woche über Konsequenzen aus dem Urteil beraten werde. 3.)
Hierzu Franz-Josef Schmitt, Politischer Geschäftsführer der Berliner PIRATEN und Spitzenkandidat zur Bundestagswahl am 26.September 2021:
Der Berliner Senat hat mit dem „Berliner Mietendeckel“ einen Fehler gemacht, indem er sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes angeeignet hat. Er hat nicht beachtet, dass der Bundesgesetzgeber mit den §§ 556 d ff. BGB das Recht zur Mieterhöhung und Mietpreisvereinbarung bereits abschließend geregelt hat. Die gerichtliche Entscheidung hat zur Folge, dass jetzt viele Mieterinnen und Mieter in Berlin mit hohen Forderungen für Nachzahlungen rechnen müssen. Besser wäre es deshalb gewesen, wenn der Senat bereits auf Grundlage der Mietpreisbremse den Berliner Mieterinnen und Mietern geholfen hätte, ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. Denn die Mietpreisbremse ist Bundesgesetz und existiert weiter.
Und weiter:
Wir Berliner Piraten werden uns dafür einsetzen, dass die durch den Berliner Senat verursachten Probleme nicht zulasten der Mieterinnen und Mieter gehen. Um auf die nun zu erwartenden Nachzahlungen für viele Berliner und Berlinerinnen zu reagieren, muss der Senat die Wohngeldstellen sofort personell ausbauen. Und auch umgehend ein Zwangsräumungsmoratorium verabschieden. Der Berliner Senat muss zudem bei den von ihm initiierten Gesetzgebungsverfahren zukünftig darauf achten, Wohnungssuchenden die Wohnungssuche nicht noch durch gesetzliche Regelungen zu erschweren.
Besonderds wichtig ist allerdings, dass nun ein Gesetz auf Bundesebene gemacht wird, das Mieterinnen und Mieter bei Wohnungsmangel und Mietsteigerungen wirksamer schützt als die bisherige Mietpreisbremse.
Bemerkenswert ist, dass das Bundesverfassungsgericht es sich aber inhaltlich sehr einfach gemacht hat. Tatsächlich wurde keine Aussage gefällt, ob der Mietendeckel inhaltlich verfassungsgemäß ist. Stattdessen wurde nur die Gesetzgebung durch das Land Berlin als verfassungswidrig bewertet.
Nun ist es Aufgabe des Berliner Senats schnell und nicht erst in einer Woche Schaden von Mietern abzuwenden, die in guten Glauben auf den Mietendeckel die Miete gesenkt haben. Wer Mietschulden nicht aus eigener Kraft zahlen kann, sollte schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten.