Am Freitag den 15. März 2019 entscheidet der Bundeswahlausschuss im Bundestag über die Zulassung von 59 Parteien zur Europawahl. Im Anschluss treffen sich Mitglieder von kleineren Parteien von 15-18 Uhr im Lovelite in Berlin (Haasestr.1) um einen Bundesverband zur Vertretung der Interessen von Kleinparteien zu gründen.
Es soll die letzte EU-Wahl ohne Prozent-Hürde sein. Der Ausgang des Wahlausschusses ist jedoch klar: Die meisten der Parteien werden nicht zugelassen, weil sie die „erforderlichen“ 2000-4000 Unterschriften nicht sammeln konnten.
Die Idee zu einem „Bundesverband der Kleinparteien“ kam engagierten Basisdemokratinnen anläßlich der Sperrhürde, welche die deutsche Regierung vergangenes Jahr in der EU durchgesetzt hat. Die Piraten Berlin, die bergpartei, die überpartei und die Selbstbestimmungspartei haben ihre Beitritte bereits beschlossen und Mitglieder der Violetten und der V-Partei³ sind an den Vorbereitungen beteiligt. NGOs und Einzelkandidaten sind ebenso eingeladen wie jeder Mensch.
„In einer Demokratie darf es nicht durch Sperrhürden zu Stimmverlusten bei Wahlen kommen. Auch ist es eine unverhältnismäßige Hürde und Ungleichbehandlung gegenüber den etablierten Parteien, Kandidierenden durch die Pflicht zu Unterschriftensammlungen vor Wahlen den Zugang zur Aufstellung zu erschweren“ sagt Therese Lehnen von der Piratenpartei Berlin.
Zweck des Verbandes ist eine bundesweite Zusammenarbeit mit gegenseitiger Unterstützung, gemeinsamen Aktionen, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit.
Kleine und junge Parteien greifen Lösungsvorschläge aus der Zivilgesellschaft schneller auf. Chancengleichheit für sie würde so auch Lösungswege in der Politik eröffnen. Die Erfahrung mit etablierten Parteien, besonders Regierungsparteien ist, dass diese Meinungsvielfalt blockieren oder Ideen nur stark verzögert und unter großem Druck aufnehmen.
Die Stimmen und damit die Meinungsäußerung von über einer Millionen Wählerinnen und Wählern, bei der letzten Bundestagswahl insgesamt 5% der gültigen abgegebenen Stimmen, werden durch Sperrklauseln ungültig. Dies ist mit dem Prinzip gleicher, freier und geheimer Wahlen nicht vereinbar.
Die letzte OSZE-Wahlbeobachtungsmission in Deutschland hatte 2009 das schwere Zulassungsverfahren für Kleinparteien in Deutschland kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2011 und im Februar 2014 entschieden, dass eine Sperrklausel gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Chancengleichheit der politischen Parteien (Art. 21 Abs. 1 GG) verstößt.
Der Bundesverband der Kleinparteien wird offiziell den Namen tragen:
Bundesverband Gemeinwohldemokratie
-Verband für Parteien und Akteur*innen mit gemeinwohlorientierter oder basisdemokratischer Ausrichtung-
Über 50 Parteien und NGOs sind eingeladen. Autoritäre, totalitäre, neoliberale und nationalistische Parteien nicht.
Die Struktur des Verbandes sieht zwei Kammern, Frauenquoten und Konsens-Entscheidungen vor.
Geplante Aktivitäten sind eine Informations-Webseite, ein Polit-Slam zur Europawahl am 14. April in Berlin und gemeinsame Interventionen, wenn gegen das Prinzip der Chancengleichheit verstoßen wird.
(Archivfoto der Kleinparteienkonferenz am 23.06.2018, Foto von der Mieterpartei unter der Lizenz CC-0)
Die Zeit war überreif für eine Interessenvertretung (Lobby) der Kleinparteien. Die underdog-Rolle „Sonstige“ wird ihrer Bedeutung – rd. 2 Mio. Wählerstimmen – in keiner Weise gerecht. Ansatzpunkte, ihnen mehr Gehör zu verschaffen, und zusammen mit NGOs und Einzelunterstützern das Ziel einer dem Gemeinwohl dienenden Demokratie zu verfolgen, gibt es zuhauf – also jede Menge Arbeit für den Verband. Auf gutes Gelingen!
Schön, dass sich etwas tut bei der Basisdemokratie!
Einen schönen Gruß aus Wien!
Esperanto-Arbeitsgemeinschaft