Am 10. April verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Thema Grundsteuer. Es erklärte die jetzige Form erwartungsgemäß für verfassungswidrig – hat jedoch auch kein Modell vorgeschlagen, welches stattdessen angewendet werden soll. Der Zeitrahmen schließt aber einige Varianten aus, die z.B. eine zeitaufwändige Neubewertung des Grundbesitzes vornehmen müssten.

Bodensteuer statt Grundsteuer
Die PIRATEN Berlin befürworten einen Systemwechsel, wie ihn das Bündnis Grundsteuer zeitgemäß vorschlägt. Dieser Systemwechsel setzt auf eine reine Bodensteuer, die die baulichen Investitionen steuerfrei stellt, dafür müssen aber Villenbesitzer und Spekulanten mit unbebauten Grundstücken mehr zahlen. Die Einbeziehung von Gebäuden bei der Berechnung wird als Störfaktor gesehen.

Die Grundsteuer wird als Eigentumssteuer definiert, damit kann sie nicht Teil der Betriebskosten sein und auch nicht auf die Miete umgelegt werden. Es gilt „Eigentum verpflichtet“. Das Mietrecht soll deshalb entsprechend geändert werden.
Eine Bodensteuer unterstützt die notwendige und gewünschte Innenentwicklung von Städten und Gemeinden.

Hintergrund
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Die Berechnung ist kompliziert: Der Einheitswert des Grundbesitzes wird mit einer Steuermesszahl multipliziert, deren Größe davon abhängt, ob das Grundstück unbebaut ist oder darauf ein Ein- oder Mehrfamileinhaus steht.

Im Bundesrat gab es eine Mehrheit für ein neues Verfahren. Die Grundsteuer sollte sich an den Werten von Grund und Boden einschließlich der darauf errichteten Gebäude orientieren, aber sich nicht an Marktpreisen ausrichten. Grundlage soll stattdessen ein vereinfachtes Sachwertverfahren sein. Letztlich sollen die Kosten bzw. der Investitionsaufwand abgebildet werden. Bayern und Hamburg lehnen das Modell ab, da sie befürchten, dass bei ihnen die sehr teueren Immobilien stärker belastet würden.

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