Die Berliner PIRATEN unterstützen den Prozess der Neuverteilung der Sitze im Erweiterten Akademischen Senat der TU Berlin. Die Demokratisierung der Universitäten muss voranschreiten. Wir begrüßen es daher sehr, dass der Erweiterte Akademische Senat der TU Berlin dies nun erneut in Angriff nimmt.

Wenn in einem Gremium 30.000 Menschen nur 10 von 61 Stimmen haben, aber 300 Menschen 31 von 61 Stimmen, dann ist das nicht gerecht. An den Berliner Universitäten ist dies so. Dort haben Professorinnen und Professoren die absolute Mehrheit in den Gremien. Den Rest teilen sich Studierende, Akademische Mitarbeitende und Sonstige Mitarbeitende zusammen. Die Technische Universität Berlin versucht, dies nun zu ändern.

Am 15. Mai 2013 befasste sich der Erweiterte Akademische Senat an der Technischen Universität Berlin mit einem Novum, das es nur kurz nach den Studierendenprotesten der 68er mal für ein paar Jahre an den Berliner Universitäten gegeben hatte: Es sollte mit der neuen Grundordnung eine Viertelparität beschlossen werden, also eine Gleichverteilung der Stimmen auf Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeitende, Sonstige Mitarbeitende und Studierende. Jede Statusgruppe, wenngleich unterschiedlich groß, so stehen 300 Profs 30.000 Studierenden gegenüber, hätte dann ein Viertel der Sitze im Erweiterten Akademischen Senat gehabt. Nach einem langen Wortgefecht im Akademischen Senat mit nur logischen Argumenten von Studierenden und Mitarbeitenden wurde diese Viertelparität tatsächlich beschlossen: Mit 35:22:0 (Ja:Nein:Enthaltung) Stimmen. (Quelle: [1])

Doch statt diesen Beschluss an den Berliner Senat weiterzuleiten, kassierte ihn der damalige Präsident, Prof. Jörg Steinbach, aufgrund einer vermuteten Gesetzeswidrigkeit. Ohne ein Gerichtsurteil wurde in Eigenmacht des Präsidenten ein Beschluss des demokratisch (mit 31/61 professoralen Sitzen) gewählten Gremiums für ungültig erklärt. In Folge klagten der Vorsitzende des erweiterten AS an der TU Berlin und Beisitzer im Vorstand im Berliner Landesverband der PIRATEN, Dr. Franz-Josef Schmitt, sowie weitere Vertreter_innen aus allen Statusgruppen dagegen, diesen rechtmäßigen Beschluss einfach verschwinden zu lassen. Das Urteil sollte am 24. Juni 2015 gesprochen werden. Mit Spannung erwarteten die Klägerinnen und Kläger, die Vertretung der TU Berlin und der anwesende Vertreter der Berliner Senatsverwaltung, die Urteilsverkündung. Doch das Verwaltungsgericht Berlin Mitte wollte hier einfach kein Urteil fällen, wie es scheint. Stattdessen wurde die Klage für unzulässig erklärt, da das gesamte Gremium und nicht nur 8 repräsentative Vertreter hätten klagen müssen. Dies würde sich nun auch nicht mehr reparieren lassen, da ja die Klage nun von den falschen Klägern eingereicht worden sein.

Im Juni wird der erweiterte Akademische Senat der TU Berlin wieder über die Viertelparität entscheiden, mit dem Ziel einen kleinen Schritt in Richtung Demokratisierung der Hochschulen zu gehen (siehe Infografik). Sinnvoll wäre eine Meinungsfindung zu dieser Frage über alle Mitglieder der Uni hinweg. Aber noch immer ist die TU auf der Suche nach geeigneten Methoden zur Durchführung einer Abstimmung im Internet unter all ihren Mitgliedern. Nicht einmal eine Podiumsdiskussion zu dem Thema konnte bisher einvernehmlich terminiert werden. Eine Viertelparität unterstützen die PIRATEN selbstverständlich, auch wenn damit die Hochschule noch immer weit von einer echten Demokratie entfernt ist. Wir bieten dazu unser Know-how bei der Durchführung von Abstimmungen im Internet und Podiumsdiskussionen an. So soll endlich eine Schritt in die richtige Richtung gemacht und das Stimmgewicht der Studierenden und Mitarbeitenden ein bisschen geradegerückt werden. Bis Juni sollte dieser Prozess der universitätsweiten Meinungsfindung abgeschlossen sein. Dann stimmt der erweiterte Akademische Senat an der TU Berlin erneut über die Viertelparität ab.

Quellen:
[1] http://www.taz.de/!5067304/
[2] https://asta.tu-berlin.de/presse/viertelparit-t-an-tu-berlin-gef-hrdet
[3] http://www.taz.de/!5063552/
[4] http://176.58.104.10/unipolitik/

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