Am Mittwoch Abend (13.02.2019) wurden die Verhandlungen zum
endgültigen Text für die EU-Urheberrechtsreform zwischen dem
Europaparlament und dem Rat abgeschlossen.
Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei im EU-Parlament gab dazu folgende Hinweise:
Artikel 13: Uploadfilter
Der Verhandler des Parlaments, Axel Voss, hat sich dem Deal zwischen Frankreich und Deutschland angeschlossen, über den ich zuletzt berichtet hatte.
- Kommerzielle Webseiten und Apps, wo Nutzer*innen Beiträge veröffentlichen können, müssen „bestmögliche Anstrengungen“ unternehmen, vorab Lizenzen zu erwerben für alles, was ihre Nutzer*innen möglicherweise posten könnten – also: alle Inhalte der Welt, die unter das Urheberrecht fallen. Eine unmögliche Aufgabe.
- Zusätzlich müssen alle Dienste außer die allerkleinsten und allerneuesten alles in ihrer Macht stehende tun, um Inhalte von Vornherein zu blockieren, bei denen es sich um unerlaubte Kopien handeln könnte. Sie müssen aktiv nach Kopien von Werken (und Teilen davon) Ausschau halten, die Rechteinhaber bei ihnen hinterlegt haben. Das geht nur mit Uploadfiltern, die naturgemäß sowohl sehr teuer als auch sehr fehleranfällig sind.
- Sollte ein Gericht jemals feststellen, dass ein Dienst nicht genügend Anstrengungen zur Lizensierung oder Filterung unternommen hat, wird dieser für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer*innen direkt haftbar gemacht, als ob die Betreiberfirma sie selbst begangen hätte. Diese Drohung wird dazu führen, dass Dienste bei der Befolgung des Gesetzes sogar überschießen werden, um auf der sicheren Seite zu sein – mit um so mehr Einschränkungen für unsere Redefreiheit.
Artikel 11: Das Leistungsschutzrecht
Die Letztversion des EU-Leistungsschutzrechts ähnelt stark der in Deutschland bereits gescheiterten Fassung – bloß dass es viel mehr als nur Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren betrifft.
- Die Wiedergabe von mehr als „einzelnen Worten oder sehr kurzen Textausschnitten“ von Nachrichten wird eine Lizenz erfordern. Darunter fallen wahrscheinlich viele jener Anreißer, die heute üblicherweise als Teil eines Links angezeigt werden, um darzustellen, wohin dieser führt. Gerichte werden letztendlich interpretieren müssen, was „sehr kurz“ in der Praxis heißt – bis dahin wird beim Setzen von Links (mit Anreißern) große Unsicherheit herrschen.
- Keine Ausnahmen selbst für Dienste, die von Einzelpersonen oder Kleinunternehmen betrieben werden – darunter fallen wahrscheinlich auch Blogs und Webseiten, die auf irgendeine Weise monetarisiert werden (also Werbung enthalten o.Ä.).
Weitere Punkte
Das Projekt, Text- und Datamining in Europa zu ermöglichen – eine wichtige moderne Forschungstechnik, die für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz essenziell ist, wurde mit vielen Vorbehalten und Bedingungen verwässert. Rechteinhaber dürfen verweigern, dass irgendjemand abseits von Forschungseinrichtungen auf ihre Werke Datamining anwenden kann.
Urhebervertragsrechte: Der Vorschlag des Parlaments für ein Recht auf angemessene Bezahlung für Autor*innen wurde ebenfalls verwässert: Unfaire „Total-Buyout“-Pauschalverträge können weiterhin die Norm bleiben.
Beim Zugang zum Kulturerbe wurden kleine
Verbesserungen erzielt: Bibliotheken dürfen vergriffene Werke online
publizieren. Fotografien von Werken, die so alt sind, dass sie nicht
mehr unter das Urheberrecht fallen, werden nicht erst recht wieder neu
geschützt werden können.
Diese Vorgaben werden dazu führen, dass es im Internet künftig eine „Maschinen gesteuerte“ Zensur geben wird,
Dies
widerspricht aber der Forderung der Piratenpartei Rheinland-Pfalz, die
ein freies und offenes Internet auch als Garant für Wissen, Transparenz
und globales Zusammenwachsen versteht.
Deshalb fordern
auch wir alle Menschen auf, gegen diese Gesetze, die noch vor der EU
Wahl am 26. Mai dieses Jahres endgültig beschlossen werden sollen, auf
die Straße zu gehen und zu demonstrieren.
Für den
23.März sind in Europa und Deutschland Demonstrationen vorgesehen. Diese
werden von verschiedenen Organisationen, darunter auch der
Piratenpartei angemeldet.
Näheres dazu in Kürze hier.
Hinweis:
Der obere Teil des Textes stammt von
https://juliareda.eu/2019/02/artikel-13-endgueltig/