Mein Name ist Franz-Josef Schmitt, ich trete für die Piratenpartei Berlin zur Abgeordnetenhauswahl 2021 als Listen- und Direktkandidat in Wahlkreis 2 Friedrichshain Kreuzberg an. Als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität Berlin und seit 2019 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg habe ich seit 2012 digitale Unterrichtsformate in der Mathematik mit Online-Live-Rechnen und auch in den Praktika der Physik und Physikalischen Chemie mit Home-Lab Experimenten und Vorlesungen über Videokonferenzen durchgeführt.
Seit November 2019 bieten wir außerdem in unserem Förderverein Initiative für Hochbegabung e.V. Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich durch Online-Unterricht in Physik, Naturwissenschaften, Biologie, Robotik, Programmieren und Rollenspielen weiterzubilden, also im Wesentlichen sich spielerisch online mit interessanten Themen aus den genannten Fachgebieten auseinanderzusetzen.
Dabei haben wir festgestellt, dass es – ebenso wie eine Gruppe Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten mit solchen Online-Formaten hat – dass ebenso eine Gruppe Schülerinnen und Schüler online besser lernen kann und durch den digitalen Kontakt besser gefördert und besser ausgebildet wird.
Wir haben festgestellt, dass gerade begabte Kinder eher zu der Gruppe gehören, die durch digitalen Unterricht besser lernen können. Sie sind konzentrierter, werden nicht so stark durch ihre Mitschülerinnen und Mitschüler abgelenkt, sind weniger Mobbing ausgesetzt als in der Schule oder sind einfach nur entspannter und konzentrierter beim Online-Unterricht.
Leider wird aber über diese Kinder in der öffentlichen Diskussion überhaupt nicht gesprochen. Vielmehr gibt es ein Verbot von Online-Schulen bis auf wenige Ausnahmen für Kinder, die aufgrund eingeschränkter Mobilität oder eines Wohnorts im Ausland nicht an einem Präsenzunterricht teilnehmen können.
Es ist also festzuhalten: Die aktuelle Schulpolitik verbietet explizit einer großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Unterrichtsform, obwohl diese einfacher und kostengünstiger zu realisieren wäre als ein Präsenzunterricht.
Das ist jedoch die schwerwiegendste Einschränkung von Grundrechten der betroffenen Kinder und ihrer Eltern, die im Bereich Schule überhaupt stattfindet – weit schwerwiegender als alle Grundrechtseinschränkungen durch Corona – denn sie betrifft die persönliche Entwicklung des Lebens als Ganzes – und nicht etwa persönliche Befindlichkeiten in den letzten 2 Jahren. Die sogenannte Schulpflicht betrifft die bloße Anwesenheit in einem Gebäude als oberste Priorität der Bildung unserer Kinder, nicht aber den am besten funktionierenden Unterricht.
Am deutlichsten war in diesem Zusammenhang eine Rückmeldung der Eltern von Kindern, die in unserem Verein gefördert werden: Es ist doch vor allem so wichtig, dass die Kinder bei uns einen Schutzraum vorfinden, in dem Mobbing wie an Schulen nicht möglich ist, einen Schutzraum, in dem sie nicht dem psychischen Druck ihres Lehrer und Mitschüler unterworfen sind – also wesentlich ist, dass diese Kinder sich bei uns in ihrer Persönlichkeit frei entfalten können – weil sie sich eben an den Schulen in ihrer Persönlichkeit nicht frei entfalten können.
Nun ist die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit aber ein Grundrecht, das alle, also auch unsere Kinder per Verfassung garantiert bekommen.
- Also konkret spreche ich hier von Artikel 2 Absatz: (1): Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.Dieses Grundrecht wird Kindern durch ein Verbot von Online-Unterricht genommen. Durch ein Verbot von Online-Unterricht werden möglicherweise noch eine Reihe ganz anderer Artikel verletzt:
- Artikel 5 Absatz (1): Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
- Absatz (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
An dieser Stelle habe ich nun über die Pandemie – über Covid19 – noch gar nicht gesprochen! Es geht nämlich ganz unabhängig von der Pandemie um die Feststellung einer persistenten Grundrechtsverletzung bei der bestmöglichen Schulbildung unserer Kinder – und zwar ganz überproportional der begabten Kinder.
Und jetzt bei Corona wird auch Artikel (2) Absatz (2) verletzt: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Das sind 2 Artikel und 4 Absätze des Grundgsetzes, die hier fortlaufend verletzt werden.
Ich empfehle deshalb aus den genannten Gründen den Betroffenen aus der Initiatitive SichereBildung JETZT, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aufgrund einer persistenten eklatanten Grundrechtsverletzung.
Und ich freue mich natürlich darauf, heute ab 17.30 vor dem roten Rathaus in Berlin diese Argumente vorzutragen
Wir, die Piratenpartei Deutschland Berlin, wir unterstützen selbstverständlich eine solche Verfassungsklage für ein Recht auf Online-Unterricht zur freien Entfaltung der eigenen Persönlichkeit gerade für Kinder beim Lernen und im Schulunterricht.
Um endlich einen Rechtsanspruch auf Online-Unterricht durchzusetzen
– Für nachweislich besseres Lernen unserer Kinder
– Für eine sichere Lernumgebung, sowohl psychisch als auch körperlich, gerade jetzt, in Zeiten einer tödlichen weltweiten Pandemie.
Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Artikel, gegen die durch das Verbot von Online-Unterricht verstoßen wird, sei beispielhaft nur nachgedacht über
- Artikel 6, Absatz 2: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
- Artikel 12, Absatz (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Durch Corona und die gewaltsame Aussetzung unserer Kinder einem tödlichen Virus gegenüber, welches sich nachweislich weit überdurchschnittlich in Schulen verbreitet, werden wir nun – angeordnet durch staatliche Gewalt – körperlich verletzt.
Was bitteschön spricht hier dagegen, den Eltern ein Wahlrecht einzuräumen – ob ihre Kinder lieber Online oder – auf eigenen Wunsch und eigenes Risiko – doch lieber im Schulgebäude unterrichtet werden wollen? Was spricht hier gegen geteilten Unterricht?
Ist dies vielleicht nur eine Wahlkampfinitiative, dem Wunsch nach offenen Schulen aufgrund schlechter Umfragewerte, getrieben durch schlecht funktionierenden Online-Unterricht und technisches Versagen an den Schulen, möglichst breit nachzukommen, um hier keine Wähler zu vergrätzen?
Am Donnerstag, 16.9.2021 schrieb der Tagesspiegel – Deutschland schloss seine Schulen kürzer als andere Ländern.
Ist das Eure politische Nebelkerze, mit der jetzt, 1 Woche vor den Wahlen, versucht wird, auf dem Rücken unserer Kinder auf Stimmenfang zu gehen?
Wo ist hier der Gedanke einer Optimierung unserer Schulbildung, die es gerade den Kindern, die online besser lernen, verbietet, sich bestmöglich zu bilden? Wo ist der Gedanke, die Zukunft von uns und unserer Kinder hier positiv zu gestalten?
Für uns Piraten ist Bildung der wichtigste Zugang zur Gestaltung einer menschenwürdigen, sicheren und überhaupt lebenserhaltenden Zukunft auf diesem Planeten. Dazu brauchen wir endlich auch ein Gehör derer, die durch das aktuelle Schulsystem in ihren individuellen Grundrechten verletzt werden. Deshalb mein Ratschlag, geht mit Euren Anliegen nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht, wir Piraten unterstützen Euch dabei!
Vielen Dank