Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Berlin, hat offiziell Beschwerde gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses eingelegt, unsere Landesliste zur Bundestagswahl zurückzuweisen. Dieses Vorgehen stellt nicht nur eine unzulässige Einschränkung unserer politischen Teilhabe dar, sondern gefährdet auch die demokratische Vielfalt in Deutschland.
Die Zurückweisung basiert auf der Behauptung, dass wir nicht die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften einreichen konnten. Dies ignoriert jedoch die unverhältnismäßigen Rahmenbedingungen, die durch eine doppelte Verkürzung der Fristen zur Einreichung der Listen entstanden sind. Besonders kritikwürdig ist die Tatsache, dass diese Fristverkürzung durch eine verspätet in Kraft getretene Rechtsverordnung sogar rückwirkend umgesetzt wurde – ein Vorgehen, das nicht nur unsere Rechte als Partei, sondern auch das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in die demokratischen Prozesse massiv untergräbt.
Die zentralen Kritikpunkte:
Chancengleichheit im politischen Wettbewerb:
Während etablierte Parteien auf breite Ressourcen und Strukturen zurückgreifen können, haben kleinere Parteien wie die Piratenpartei unter den verkürzten Fristen besonders stark zu leiden. Dies verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit und schwächt die politische Vielfalt.
Vertrauensbruch gegenüber Wählern und Parteien:
Politische Akteure, Wählerinnen und Wähler müssen sich darauf verlassen können, dass Regeln frühzeitig und transparent kommuniziert werden. Die verspätete Verabschiedung und Inkraftsetzung der Rechtsverordnung hat dieses Vertrauen zerstört und somit die Legitimität des gesamten Wahlprozesses in Frage gestellt.
Gefahr für die Demokratie:
Das Vorgehen führt zu einer systematischen Benachteiligung kleinerer Parteien und damit zu einer Einschränkung der politischen Auswahl für die Bürgerinnen und Bürger. Die demokratische Teilhabe wird auf diese Weise unnötig eingeschränkt, und die Vielfalt des politischen Spektrums leidet.
Rechtsunsicherheit und rückwirkende Fristverkürzung:
Die Rechtsverordnung, die eine drastische Verkürzung der Abgabefrist zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften vorsieht, trat erst verspätet in Kraft. So wurde die Frist, Unterschriften zu sammeln nicht nur vom 69. Tag vor der Wahl auf dem 34. Tag verkürzt. (Änderung in § 19 BWO), sondern diese Rechtsverordnung trat nicht zum 69. Tag inkraft sondern erst 11 Tage später am 27.12.. Dies also auch noch „zwischen den Jahren“. Nimmt man als sinnvolles Datum den 2.1.2025, dann ergab sich eine Frist von drei Wochen, Unterschriften zu sammeln, angekündigt nach der Frist, die laut Wahlordnung ohne Fristverkürzung bestanden hätte. Dadurch war es uns faktisch unmöglich, die geforderte Anzahl an Unterschriften fristgerecht zu sammeln. Diese rückwirkende Verkürzung verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien.
Unsere Forderung: Zulassung der Liste und Überprüfung der Verfahren
Die Piratenpartei Berlin fordert sowohl den Landeswahlausschuss mit dem Landeswahlleiter als auch den Bundeswahlausschuss und die Bundeswahlleiterin dazu auf, unsere Beschwerde ernst zu nehmen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Chancengleichheit zu ergreifen. Wir fordern die Zulassung unserer Landesliste, da wir unter fairen Bedingungen nachweislich die Unterstützung der Wählerinnen und Wähler erlangen können. Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht der Demokratie.
Appell an die Öffentlichkeit
Dieses Vorgehen ist nicht nur ein Problem der Piratenpartei – es betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, die an einer lebendigen und vielfältigen Demokratie interessiert sind. Wir rufen daher die Öffentlichkeit dazu auf, sich gegen jede Form der Einschränkung politischer Teilhabe zu stellen. Die Demokratie lebt von ihrer Vielfalt – und diese Vielfalt darf nicht durch bürokratische Hürden und politische Willkür erstickt werden.
Wir kämpfen weiter – für eine gerechte, transparente und vielfältige Demokratie!