Die Piratenpartei Berlin begrüßt das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das wesentliche Elemente des deutschen Wahlrechts als verfassungswidrig erklärt hat. Das Gericht hat festgestellt, dass die Fünfprozenthürde in ihrer aktuellen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sofern sie nicht durch eine Grundmandatsklausel ergänzt wird. Diese Entscheidung ist ein bedeutender Schritt hin zu einem gerechteren und […]
weiterlesen Pressemitteilung der Piratenpartei Berlin zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Wahlgesetz
