In der jüngsten Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde das Abstimmungsgesetz mit den Stimmen der großen Koalition gegen die Opposition geändert [1][2]. Dieses Gesetz regelt unter anderem, dass bei Volksentscheiden bzw. Volksbefragungen der Senat „angemessene öffentliche Mittel“ zur Darstellung seiner Haltung verwenden darf, aber die Initiatoren keine öffentliche finanzielle Unterstützung erhalten werden.
Der Senat zeigt so sehr […]
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